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Maklerdienste

Wir verfügen über die Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als Immobilienmakler (§ 34 c Gewerbeordnung) und unterstützen Sie daher auch gerne bei der Bewertung, dem An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien sowie bei der Vermietung von Bestandsimmobilien.

Bei Bedarf sind wir unseren Kunden auch bei der Auswahl geeigneter Unternehmen und Freiberufler im Bereich von Finanzdienstleistungen, Rechtsberatung, Architekten- und Ingenieursleistungen sowie Bauträgern und Generalunternehmen behilflich; diese Tätigkeiten werden von uns ausnahmslos nicht angeboten!

Die Vergütung der Dienstleistungen erfolgt über eine definierte Maklerprovision oder ein Pauschalhonorar.